Allgemeine Nutzungsbedingungen

MALOC SASU | SIREN 985054923 | RCS Paris | Version 2.0 | 22. Maerz 2026

NUTZUNGSBEDINGUNGEN — MALOC

Version: 2.0 — Letzte Aktualisierung: 22. Marz 2026

MALOC SASU — SIREN 985054923 — RCS Paris — Stammkapital 1.000 EUR — Sitz: 15 quai aux fleurs, 75004 Paris
E-Mail: contact@maloc.life — DSB: dpo@maloc.life — Website: https://maloc.fr / https://maloc.fr


PRAAMBEL

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend die "NB") regeln den Zugang zu und die Nutzung der Online-Plattform, die von der Gesellschaft MALOC SASU betrieben wird, einer vereinfachten Aktiengesellschaft mit alleinigem Gesellschafter (societe par actions simplifiee unipersonnelle) mit einem Stammkapital von 1.000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der SIREN-Nummer 985054923, mit Sitz in 15 quai aux fleurs, 75004 Paris (nachfolgend "Maloc" oder die "Gesellschaft").

Die unter der Domain https://maloc.fr zugangliche Plattform stellt einen ausschliesslich B2B2C-Dienst zur Vermittlung zwischen professionellen Anbietern von Luxusfahrzeugvermietung — franzosische Unternehmen (SASU, SAS, SARL, Einzelunternehmer) oder franzosische spezialisierte Concierge-Dienste — (die Vermieter) und Privatpersonen, die diese Fahrzeuge mieten mochten (die Mieter), dar.

Maloc schliesst keine Vertrage mit Privatpersonen auf der Vermieterseite. Jeder Vermieter ist eine juristische Person oder ein eingetragener selbstandiger Gewerbetreibender, der den in diesen Bedingungen beschriebenen erweiterten Verpflichtungen unterliegt.

Der Zugang zur und die Nutzung der Plattform implizieren die vollstandige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden NB. Jede Person, die die Bedingungen ablehnt, ist verpflichtet, die Plattform nicht zu nutzen.


Artikel 1 — GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

1.1. Die vorliegenden NB haben zum Gegenstand, die Bedingungen festzulegen, unter denen die Nutzer auf die Plattform Maloc zugreifen, ein Konto erstellen, Mietfahrzeuganzeigen veroffentlichen oder einsehen, Buchungen vornehmen oder erhalten, untereinander kommunizieren und samtliche von Maloc angebotenen Dienste nutzen.

1.2. Die vorliegenden NB gelten fur alle Nutzer, unabhangig davon, ob sie Vermieter (juristische Personen oder Gewerbetreibende) oder Mieter (private Verbraucher) sind, ohne Einschrankung oder Vorbehalt. Sie erganzen die Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen (nachfolgend die "AVB") und die Datenschutzrichtlinie, die zusammen mit den vorliegenden NB den gesamten vertraglichen Rahmen bilden, der das Verhaltnis zwischen Maloc und seinen Nutzern regelt.

1.3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden NB und den AVB haben die AVB Vorrang in Bezug auf die finanziellen und kommerziellen Aspekte der Transaktionen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden NB und dem zwischen einem Vermieter und einem Mieter geschlossenen Mietvertrag hat der Mietvertrag Vorrang fur die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsparteien, im Rahmen der vorliegenden NB.

1.4. Die NB gelten ausschliesslich in franzosischer Sprache. Im Falle einer Ubersetzung in eine andere Sprache zu Informationszwecken hat die franzosische Fassung Vorrang.

1.5. Maloc behalt sich das Recht vor, die vorliegenden NB jederzeit zu andern, unter den Bedingungen und gemaess den in Artikel 22 nachstehend festgelegten Modalitaten.

1.6. Anwendbarkeit des Verbraucherrechts. Die Bestimmungen dieses Dokuments, die sich auf Mieter beziehen, wurden unter Beachtung der Artikel L. 111-1, L. 212-1, L. 212-2 und L. 221-1 ff. des franzosischen Verbrauchergesetzbuches (Code de la consommation) verfasst. Keine Klausel erscheint auf der schwarzen oder grauen Liste missbrachlicher Klauseln, ohne durch ein objektives vertragliches Gleichgewicht gerechtfertigt zu sein.


Artikel 2 — DEFINITIONEN

Im Sinne der vorliegenden NB werden die folgenden Begriffe wie folgt definiert:

  • "Plattform": bezeichnet die Gesamtheit der von Maloc betriebenen und uber die Domains maloc.fr, maloc.fr und deren zugehorige Subdomains zuganglichen digitalen Dienste, einschliesslich Websites, mobiler Anwendungen, APIs und jedes anderen Verbreitungskanals.

  • "Nutzer": bezeichnet jede naturliche oder juristische Person, die ein Konto auf der Plattform erstellt hat, unabhangig davon, ob sie Vermieter oder Mieter ist.

  • "Vermieter" (Loueur): bezeichnet jede juristische Person (SASU, SAS, SARL, SCI oder andere Gesellschaftsform) oder jeden eingetragenen selbstandigen Gewerbetreibenden (Einzelunternehmer, Einzelkaufmann), der ordnungsgemaess im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) oder im Nationalen Unternehmensregister (RNE) eingetragen ist, gewohnheitsmassig eine Tatigkeit der Vermietung von Luxusfahrzeugen ausubt, auf der Plattform uber den Bereich maloc.fr registriert ist und samtlichen von Maloc auferlegten KYC-Verifizierungspflichten genugt hat. Keine Privatperson kann sich als Vermieter registrieren.

  • "Concierge-Dienst" (Conciergerie): bezeichnet jede Gesellschaft, die schriftlich von einem oder mehreren Fahrzeugeigentumern beauftragt wurde, als Bevollmachtigter die Vermietung und operative Verwaltung dieser Fahrzeuge auf der Plattform zu ubernehmen. Der Concierge-Dienst ubernimmt die gleichen Verpflichtungen wie der Vermieter und haftet gesamtschuldnerisch mit dem auftraggebenden Eigentumer fur die auf der Plattform eingegangenen Verpflichtungen. Der Concierge-Dienst muss fur jedes verwaltete Fahrzeug ein unterzeichnetes Verwaltungsmandat vorlegen.

  • "Auftraggebender Eigentumer" (Proprietaire Mandant): bezeichnet jede naturliche oder juristische Person, die Eigentumer eines Fahrzeugs ist, das einem Concierge-Dienst zur Vermietung auf der Plattform anvertraut wird. Der auftraggebende Eigentumer haftet gesamtschuldnerisch mit dem Concierge-Dienst im Falle eines Rechtsstreits in Bezug auf sein Fahrzeug.

  • "Mieter" (Locataire): bezeichnet jede naturliche Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist, auf der Plattform uber die Domain maloc.fr registriert ist und ein Fahrzeug bei einem Vermieter zu nicht-gewerblichen Zwecken mieten mochte.

  • "Fahrzeug": bezeichnet jedes Luxusfahrzeug, das von einem Vermieter auf der Plattform zur Vermietung angeboten wird und dessen Merkmale in der entsprechenden Anzeige beschrieben sind.

  • "Anzeige" (Annonce): bezeichnet die Darstellung eines Fahrzeugs, die von einem Vermieter auf der Plattform veroffentlicht wird, einschliesslich Beschreibung, Fotos, Tarif, Verfugbarkeitsbedingungen und besonderer Mietbedingungen.

  • "Buchung" (Reservation): bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Mieter ein Fahrzeug auswahlt, einen Mietzeitraum festlegt, die erforderliche Zahlung leistet und die Bestatigung des Vermieters erhalt, wodurch ein Mietvertrag zwischen beiden Parteien zustande kommt.

  • "Mietvertrag" (Contrat de location): bezeichnet den Vertrag, der direkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter beim Check-in geschlossen wird, dessen Standardvorlage von Maloc bereitgestellt wird und dessen Klauseln im Dokument CONTRAT-MALOC festgelegt sind.

  • "Check-in": bezeichnet die Ubergabe der Fahrzeugschlussel an den Mieter, zusammen mit der kontradiktorischen Zustandsfeststellung bei Abfahrt und der elektronischen Unterzeichnung des Mietvertrags uber die Plattform.

  • "Check-out": bezeichnet die Ruckgabe des Fahrzeugs durch den Mieter an den Vermieter, zusammen mit der kontradiktorischen Zustandsfeststellung bei Ruckgabe.

  • "Konto": bezeichnet den personlichen Bereich, den ein Nutzer auf der Plattform erstellt und der ihm nach Authentifizierung den Zugang zu den Diensten von Maloc ermoglicht.

  • "Nutzerinhalte": bezeichnet alle Informationen, Daten, Texte, Fotografien, Videos, Kommentare, Bewertungen und alle sonstigen Inhalte, die von einem Nutzer auf der Plattform veroffentlicht, eingereicht oder ubermittelt werden.

  • "KYC" (Know Your Customer): bezeichnet den Identitats-, Compliance- und Berufseignungsprufungsprozess, der von Maloc den Vermietern und Mietern vor jeder Kontoaktivierung, Anzeigenveroffentlichung oder ersten Buchung auferlegt wird.

  • "Kaution" (Caution): bezeichnet den Betrag, der einer Vorautorisierung auf der Kreditkarte des Mieters uber Stripe unterliegt und nicht belastet wird, es sei denn, sie wird gemaess den AVB und dem Mietvertrag in Anspruch genommen.

  • "Provision" (Commission): bezeichnet die Vergutung, die Maloc fur jede bestatigte Buchung erhalt, ausgedruckt als Prozentsatz des Gesamtmietpreises ohne Steuern.

  • "Pro-Tarif" (Plan Pro): bezeichnet das professionelle Abonnement, das von Vermietern abgeschlossen wird, um Zugang zu allen Funktionen der Plattform im Bereich maloc.fr zu erhalten.

  • "Vertragsstrafe" (Clause Penale): bezeichnet die Vereinbarung, durch die die Parteien den aus einer Vertragsverletzung resultierenden Schaden pauschal bewerten, gemaess Artikel 1231-5 des franzosischen Zivilgesetzbuches (Code civil).

  • "Ruckgriffsrecht" (Action Recursoire): bezeichnet das Recht von Maloc, gegenuber dem Vermieter Erstattung aller Betrage zu verlangen, die Maloc aufgrund eines Verschuldens des Vermieters an einen Dritten zahlen musste, gemaess den Artikeln 1231-1 ff. des franzosischen Zivilgesetzbuches.

  • "DSGVO" (RGPD): bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

  • "LCEN": bezeichnet das franzosische Gesetz Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 uber das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (Loi pour la Confiance dans l'Economie Numerique).

  • "DSA": bezeichnet die Verordnung (EU) 2022/2065 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 uber einen Binnenmarkt fur digitale Dienste.

  • "PSD2" (DSP2): bezeichnet die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 uber Zahlungsdienste im Binnenmarkt.


Artikel 3 — RECHTSSTELLUNG VON MALOC

3.1. Eigenschaft als Plattformbetreiber. Maloc handelt als Betreiber einer Online-Plattform im Sinne von Artikel L. 111-7 des franzosischen Verbrauchergesetzbuches und als Hosting-Dienstleister im Sinne von Artikel 6 I 2° der LCEN fur die von Nutzern veroffentlichten Inhalte. In dieser Eigenschaft stellt Maloc die Verbindung zwischen professionellen Vermietern und Mietern her, ohne Partei der zwischen ihnen geschlossenen Mietvertrage zu sein.

3.2. Was Maloc nicht ist. Maloc ist weder Fahrzeugvermieter noch Eigentumer der auf der Plattform angebotenen Fahrzeuge, noch Versicherer, Versicherungsmakler oder Versicherungsvermittler im Sinne des franzosischen Versicherungsgesetzbuches (Code des assurances). Maloc garantiert weder die Qualitat, Sicherheit oder Konformitat der zur Vermietung angebotenen Fahrzeuge noch das Verhalten der Nutzer.

3.3. Versicherung von Maloc. Maloc schliesst eine Berufshaftpflichtversicherung ab und halt diese aufrecht, die ihre eigenen Tatigkeiten als Plattformbetreiber abdeckt. Diese Versicherung deckt in keinem Fall die Fahrzeuge, Vermieter oder Mieter fur deren eigene Tatigkeiten.

3.4. Hosting-Haftung. Gemaess Artikel 6 I 2° der LCEN kann die zivil- oder strafrechtliche Haftung von Maloc nicht aufgrund von Nutzerinhalten in Anspruch genommen werden, die sie speichert und hostet, sofern sie keine tatsachliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tatigkeit hatte und nach Kenntniserlangung unverzuglich gehandelt hat, um den betreffenden Inhalt zu entfernen oder unzuganglich zu machen.

3.5. Fairness und Transparenz. Gemaess Artikel L. 111-7 des franzosischen Verbrauchergesetzbuches verpflichtet sich Maloc, den Nutzern faire, klare und transparente Informationen uber die Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform, die Methoden der Referenzierung und Einstufung der Anzeigen, die Eigenschaft des Inserenten (Gewerbetreibender) und das Bestehen etwaiger Geschaftsbeziehungen, die die Reihenfolge der Ergebnisdarstellung beeinflussen konnen, bereitzustellen.

3.6. DSA-Verordnung. Als Online-Vermittlungsplattform unterliegt Maloc den Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2022/2065 uber digitale Dienste (DSA), insbesondere den Artikeln 11 bis 16 uber Transparenz, Meldemechanismen und Beschwerdebehandlung sowie den Artikeln 22 bis 25 uber den Nutzerschutz.

3.7. Regressanspruche gegen Vermieter. Aufgrund der ausschliesslich gewerblichen Natur der Vermieter (juristische Personen oder eingetragene Gewerbetreibende) stehen Maloc ihnen gegenuber samtliche Rechtsmittel des allgemeinen Rechts zur Verfugung, insbesondere: vertragliche Haftungsklagen (Art. 1231-1 Code civil), Ruckgriffsrecht, Inanspruchnahme vertraglicher Garantien und Mahnverfahren. Gewerbliche Vermieter sind uber ihren Kbis-Auszug, ihre SIRET-Nummer, die Identitat ihres gesetzlichen Vertreters und ihre Versicherungsbescheinigungen identifizierbar, die samtlich von Maloc aufbewahrt werden.


Artikel 4 — ZUGANG ZUR PLATTFORM

4.1. Verfugbarkeit. Maloc bemuht sich, die Verfugbarkeit der Plattform vierundzwanzig Stunden am Tag, sieben Tage die Woche sicherzustellen. Maloc garantiert jedoch keine kontinuierliche und ununterbrochene Verfugbarkeit der Plattform und behalt sich das Recht vor, Wartungs-, Aktualisierungs- oder Verbesserungsmassnahmen durchzufuhren, die zu vorubergehenden Unterbrechungen fuhren konnen.

4.2. Technische Voraussetzungen. Der Zugang zur Plattform erfordert eine Internetverbindung und einen Browser oder eine mobile Anwendung, die mit den von Maloc verwendeten Technologien kompatibel sind. Die Internetverbindungskosten gehen ausschliesslich zu Lasten des Nutzers.

4.3. Zugangssicherheit. Der Nutzer ist fur die Sicherheit seiner Anmeldedaten verantwortlich. Jeder Zugang zur Plattform mittels seiner Anmeldedaten gilt als vom Nutzer selbst vorgenommen. Im Falle von Verlust, Diebstahl oder missbrauchlicher Verwendung seiner Anmeldedaten muss der Nutzer Maloc unverzuglich unter contact@maloc.life informieren. Maloc behalt sich das Recht vor, jedes Konto bei Verdacht auf unbefugten Zugang sofort zu sperren.

4.4. Sperrung wegen Betrugs. Maloc behalt sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform ohne Vorankundigung zu sperren, wenn ein begrundeter Verdacht auf Betrug, Identitatsdiebstahl, Geldwasche oder eine andere rechtswidrige Tatigkeit besteht. Die Sperrung wird dem Nutzer nachtraglich mitgeteilt, es sei denn, die Mitteilung selbst konnte eine laufende Ermittlung gefahrden.


Artikel 5 — REGISTRIERUNG UND KONTOERSTELLUNG

5.1. Allgemeine Registrierungsbedingungen. Um sich auf der Plattform zu registrieren, muss der Nutzer:

  • a) Fur Mieter: eine naturliche Person sein, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt ist;
  • b) Fur Vermieter: eine juristische Person sein, die ordnungsgemaess im RCS oder RNE eingetragen ist, oder ein eingetragener selbstandiger Gewerbetreibender;
  • c) Fur Vermieter uber eine gultige berufliche E-Mail-Adresse verfugen, fur Mieter uber eine gultige personliche E-Mail-Adresse;
  • d) Genaue, vollstandige und aktuelle Angaben machen;
  • e) Die vorliegenden NB, die AVB und die Datenschutzrichtlinie von Maloc in ihrer Gesamtheit akzeptieren.

5.2. OTP-Verifizierung fur Mieter. Die Registrierung eines Mieters unterliegt der Verifizierung der Mobiltelefonnummer und/oder der E-Mail-Adresse durch ein Einmalpasswort (OTP — One Time Password), das von Maloc gesendet wird.

5.3. Einzigartigkeit des Kontos. Jeder Nutzer darf nur ein einziges Konto auf der Plattform besitzen. Die Erstellung mehrerer Konten, insbesondere zur Umgehung einer Sperrung oder eines Ausschlusses, stellt einen schwerwiegenden Verstoss gegen die vorliegenden NB dar und kann zur Loschung aller betroffenen Konten und zur Meldung an die zustandigen Behorden fuhren.

5.4. Tatsachliche Identitat und juristische Personen. Vermieter verpflichten sich, sich unter ihrer offiziellen Firma zu registrieren und einen ordnungsgemaess bevollmachtigten gesetzlichen Vertreter zu benennen. Die Angabe falscher Identitatsangaben stellt einen schwerwiegenden Verstoss gegen die vorliegenden NB dar und kann eine Straftat darstellen (Urkundenfalschung — Art. 441-1 des franzosischen Strafgesetzbuches).

5.5. Aktualisierung der Angaben. Der Nutzer verpflichtet sich, die Angaben seines Kontos auf dem neuesten Stand zu halten. Der Vermieter ist verpflichtet, Maloc uber jede Anderung, die seine rechtliche, geschaftliche oder versicherungstechnische Situation betrifft, innerhalb von funfzehn (15) Tagen ab der Anderung zu benachrichtigen. Jede Nichteinhaltung dieser Verpflichtung begrundet die vertragliche Haftung des Vermieters.


Artikel 6 — IDENTITATSVERIFIZIERUNG UND KYC-VERFAHREN

6.1. Verifizierung der Mieter. Vor jeder ersten Buchung muss der Mieter vorlegen:

  • a) Eine Kopie eines gultigen Fuhrerscheins, der seit mindestens zwei (2) Jahren ausgestellt ist;
  • b) Eine Kopie eines amtlichen Identitatsausweises (Personalausweis oder Reisepass);
  • c) Die Bestatigung seiner Mobiltelefonnummer per OTP.

6.2. Fahrbedingungen. Um zur Anmietung eines Fahrzeugs auf der Plattform berechtigt zu sein, muss der Mieter mindestens einundzwanzig (21) Jahre alt sein und einen seit mindestens zwei (2) Jahren gultigen Fuhrerschein besitzen. Diese Bedingungen sind kumulativ. Vermieter konnen in ihren Anzeigen zusatzliche Bedingungen festlegen.

6.3. Erweitertes KYC-Verfahren fur Vermieter und Concierge-Dienste. Die Aktivierung des Kontos eines Vermieters oder Concierge-Dienstes auf der Plattform setzt den erfolgreichen Abschluss eines umfassenden KYC-Verfahrens voraus, das die Ubermittlung und Verifizierung der folgenden Unterlagen umfasst:

Fur alle Vermieter obligatorische Dokumente:

  • a) Kbis-Auszug, der nicht alter als drei (3) Monate ist, als Nachweis der Eintragung im RCS, oder fur Einzelunternehmer ein Auszug aus dem Nationalen Unternehmensregister, der nicht alter als drei (3) Monate ist;
  • b) Gultige SIRET-Nummer, die der Fahrzeugvermietungstatigkeit entspricht;
  • c) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (innergemeinschaftlich), ausser fur nicht umsatzsteuerpflichtige Einzelunternehmer (in diesem Fall Nachweis der Nichtveranlagung);
  • d) Gultige Berufshaftpflichtversicherungsbescheinigung (RC Pro), die die Fahrzeugvermietungstatigkeit abdeckt;
  • e) Flottenversicherungsbescheinigung, die jedes zur entgeltlichen Vermietung an Dritte angebotene Fahrzeug abdeckt, jahrlich zu erneuern;
  • f) Amtlicher Identitatsausweis des gesetzlichen Vertreters (Personalausweis oder Reisepass, Vorder- und Ruckseite);
  • g) Berufliche Bankverbindung (RIB) auf den Namen der Gesellschaft fur die Auszahlung der Mieteinnahmen;
  • h) Nachweis der Geschaftsadresse (Sitz der Gesellschaft), nicht alter als drei (3) Monate.

Zusatzliche obligatorische Dokumente fur Concierge-Dienste:

  • i) Verwaltungsmandat, unterzeichnet vom auftraggebenden Eigentumer fur jedes verwaltete Fahrzeug, mit Angabe der Genehmigung zur entgeltlichen Vermietung an Dritte;
  • j) Kontaktdaten des auftraggebenden Eigentumers (Nachname, Vorname oder Firma, Adresse, Kontakt) fur jedes verwaltete Fahrzeug.

6.4. Verifizierung uber Stripe Connect. Im Rahmen der Nutzung von Stripe Connect fur Zahlungen unterliegen die Vermieter dem Identitatsverifizierungsverfahren von Stripe, das den Verpflichtungen zur Bekampfung von Geldwasche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF) gemaess der Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD5) und deren Durchfuhrungsbestimmungen entspricht.

6.5. Ablehnung oder Aussetzung der Verifizierung. Maloc behalt sich das Recht vor, die Kontoaktivierung abzulehnen oder ein bestehendes Konto auszusetzen, wenn die Identitatsverifizierung ungenaue oder unvollstandige Informationen oder begrundeten Betrugsverdacht ergibt. Der betroffene Nutzer wird per E-Mail benachrichtigt und hat die Moglichkeit, innerhalb von funfzehn (15) Tagen erganzende Unterlagen vorzulegen.

6.6. KYC-Erneuerung. Der Vermieter verpflichtet sich, sein KYC jahrlich oder bei Ablauf eines eingereichten Dokuments (Versicherungsbescheinigung, Kbis-Auszug) zu erneuern. Die Nichterneuerung innerhalb der vorgegebenen Frist fuhrt zur automatischen Aussetzung der Anzeigen des Vermieters bis zur Regularisierung.


Artikel 7 — BERUFLICHER STATUS DES VERMIETERS UND ERWEITERTE PFLICHTEN

7.1. Anerkennung des beruflichen Status

Der Vermieter erkennt ausdrucklich an, in gewerblicher Eigenschaft im Sinne des einleitenden Artikels des franzosischen Verbrauchergesetzbuches zu handeln. In dieser Eigenschaft:

  • Geniesst er keinen Verbraucherschutz in seinen Beziehungen zu Maloc;
  • Unterliegt er den in diesem Artikel 7 beschriebenen erweiterten Pflichten;
  • Tragt er die volle Verantwortung fur seine Vermietungstatigkeit und seine Mitarbeiter.

7.2. Genauigkeit und Vollstandigkeit der Anzeigen

Der Vermieter verpflichtet sich, genaue, vollstandige, wahrheitsgemasse und aktuelle Anzeigen zu veroffentlichen, die insbesondere Folgendes umfassen:

  • a) Aktuelle und reprasentative Fotos des Fahrzeugs, die seinen tatsachlichen Zustand wahrheitsgetreu wiedergeben;
  • b) Eine genaue Beschreibung des Fahrzeugs (Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung);
  • c) Die Miettarife (Preis/Tag, Preis/Woche, zusatzliche Kilometerkosten);
  • d) Die Hohe der verlangten Kaution;
  • e) Besondere Mietbedingungen (Mindestalter, Nutzungsbeschrankungen, genehmigtes Gebiet);
  • f) Etwaige bereits vorhandene Schaden am Fahrzeug.

7.3. Doppelte Versicherungspflicht (RC Pro + Flotte)

7.3.1. Der Vermieter verpflichtet sich, jederzeit zwei Arten von Pflichtversicherungen aufrechtzuerhalten:

a) Berufshaftpflichtversicherung (RC Pro), die die gesamte Fahrzeugvermietungstatigkeit abdeckt, einschliesslich der Schaden, die Dritten im Rahmen dieser Tatigkeit zugefugt werden;

b) Flottenversicherung oder Vollkaskoversicherung je Fahrzeug, die ausdrucklich die entgeltliche Uberlassung des Fahrzeugs an Dritte abdeckt, gemaess den Artikeln L. 211-1 ff. des franzosischen Versicherungsgesetzbuches (Code des assurances). Diese Versicherung muss mindestens abdecken:

  • Schaden, die Dritten zugefugt werden (gesetzliche Haftpflicht);
  • Materielle Schaden am Fahrzeug;
  • Diebstahl des Fahrzeugs.

7.3.2. Die Versicherungsbescheinigungen mussen im Bereich maloc.fr hochgeladen und standig auf dem neuesten Stand gehalten werden. Der Ablauf einer Bescheinigung ohne Erneuerung fuhrt zur automatischen Aussetzung aller Anzeigen des Vermieters.

7.3.3. Der Vermieter gewahrleistet, dass seine Versicherungen in Kraft sind und jede uber die Plattform durchgefuhrte Vermietung tatsachlich abdecken. Andernfalls haftet der Vermieter vollstandig und uneingeschrankt gegenuber dem Mieter und Maloc.

7.4. Fahrzeugwartung und Konformitat

Der Vermieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in einem den geltenden Strassenverkehrssicherheitsnormen entsprechenden Zustand zu halten, mit einer aktuellen Hauptuntersuchung und in betriebsfahigem Zustand. Er verpflichtet sich, kein Fahrzeug mit einem mechanischen oder sicherheitsrelevanten Mangel zur Vermietung anzubieten, der das Leben des Mieters oder Dritter gefahrden konnte.

7.5. Verfugbarkeit und Kalenderverwaltung

Der Vermieter verpflichtet sich, seinen Verfugbarkeitskalender auf dem neuesten Stand zu halten und keine Buchung fur ein nicht verfugbares Fahrzeug anzunehmen. Die Stornierung einer bestatigten Buchung durch den Vermieter setzt ihn den in Artikel 7.9 und den AVB vorgesehenen Strafen aus.

7.6. Fahrzeugubergabe

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das Fahrzeug im in der Anzeige beschriebenen Zustand zu ubergeben, sauber, mit dem angegebenen Kraftstoffstand, zusammen mit samtlichen Bordpapieren (Fahrzeugschein, Versicherungsbescheinigung) und den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsausrustungen.

7.7. Mitteilungspflicht bei Anderung der Verhaltnisse

Der Vermieter ist verpflichtet, Maloc innerhalb von funfzehn (15) Tagen uber jede Anderung zu informieren, die betrifft:

  • a) Die Firma, die Adresse des Sitzes oder die Rechtsform der Gesellschaft;
  • b) Die Identitat oder die Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters;
  • c) Die SIRET-Nummer oder die Eintragung im RCS;
  • d) Die Versicherungen (Versichererwechsel, Anderung des Versicherungsschutzes, Kundigung);
  • e) Die gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Situation der Gesellschaft oder ihres Geschaftsfuhrers;
  • f) Die Einstellung oder Aussetzung der Vermietungstatigkeit.

Jede Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zur sofortigen Kontosperrung fuhren und begrundet die vertragliche Haftung des Vermieters in Hohe der Maloc oder den Mietern entstandenen Schaden.

7.8. Garantie- und Freistellungsklausel zugunsten von Maloc

7.8.1. Allgemeine Garantie. Der Vermieter stellt Maloc frei von samtlichen Ruckgriffen, Klagen, Anspruchen, Verurteilungen oder Kosten (einschliesslich Anwaltshonorar), die sich ergeben aus:

  • a) Einem Fahrzeugmangel, einem versteckten Mangel oder einem bei der Zustandsfeststellung beim Check-in nicht gemeldeten sichtbaren Mangel;
  • b) Einem Versicherungsmangel oder einer unzureichenden Versicherungsdeckung;
  • c) Ungenauen oder irrefuhrenden Angaben in der Anzeige;
  • d) Einem Verstoss des Vermieters oder seiner Mitarbeiter gegen ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen;
  • e) Einem Verschulden des Vermieters bei der Verwaltung der Vermietung oder der Ruckgabe des Fahrzeugs.

7.8.2. Ruckgriffsrecht. Wird Maloc von einem zustandigen Gericht verurteilt oder gezwungen, infolge eines Verschuldens, einer Pflichtverletzung oder Fahrlassigkeit des Vermieters eine Summe an einen Dritten (Mieter oder andere) zu zahlen, steht Maloc ein vollstandiges Ruckgriffsrecht gegen den Vermieter zu, einschliesslich der Erstattung der gezahlten Betrage, der Verfahrenskosten und der aufgewendeten Anwaltshonorar, gemaess den Artikeln 1231-1 ff. und 1303 ff. des franzosischen Zivilgesetzbuches.

7.8.3. Inanspruchnahme der Garantie. Die Garantie wird durch einfache schriftliche Mitteilung an den Vermieter in Anspruch genommen, zusammen mit den Belegen fur den von Maloc erlittenen Schaden. Der Vermieter hat funfzehn (15) Tage Zeit, die Inanspruchnahme der Garantie per Einschreiben mit Ruckschein an den Sitz von Maloc anzufechten.

7.9. Vertragsstrafe bei verspateter Stornierung durch den Vermieter

7.9.1. Im Falle der Stornierung einer bestatigten Buchung durch den Vermieter:

  • a) Wird dem Mieter der Mietpreis und die Servicegebuhren vollstandig erstattet;
  • b) Zahlt der Vermieter dem Mieter eine pauschale Entschadigung in Hohe von funfzehn Prozent (15 %) des Gesamtbuchungspreises als Vertragsstrafe, gemaess Artikel 1231-5 des franzosischen Zivilgesetzbuches, zum Ausgleich des erlittenen Schadens (Vergungungsschaden, Notwendigkeit, ein Ersatzfahrzeug zu finden usw.);
  • c) Maloc kann diese Entschadigung mit kunftigen Zahlungen an den Vermieter verrechnen oder die direkte Zahlung innerhalb von acht (8) Tagen verlangen.

7.9.2. Das Gericht kann gemaess Artikel 1231-5 Absatz 2 des franzosischen Zivilgesetzbuches diese Strafe herabsetzen oder erhohen, wenn sie offensichtlich ubermaessig oder lacherlich gering ist.

7.10. Gesamtschuldnerische finanzielle Haftung fur Verschulden der Mitarbeiter

Der Vermieter haftet gesamtschuldnerisch und personlich fur Schaden, die von seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Bevollmachtigten oder Subunternehmern im Rahmen der Ubergabe oder Entgegennahme des Fahrzeugs verursacht werden, gemaess Artikel 1242 des franzosischen Zivilgesetzbuches. Diese Haftung besteht insbesondere bei Schaden, die wahrend des Transports des Fahrzeugs zum Mieter, bei der Schlusselubergabe oder bei einem von einem Mitarbeiter des Vermieters durchgefuhrten Check-in verursacht werden.

7.11. Ehrlichkeit und Transparenz

Der Vermieter verpflichtet sich, die Mieter nicht uber die Art, die Merkmale oder den Zustand des Fahrzeugs in die Irre zu fuhren, keine in der Anzeige nicht genannten zusatzlichen Kosten zu verbergen und keinen Druck auf Mieter auszuuben, um positive Bewertungen zu erhalten.

7.12. Steuerliche und sozialrechtliche Konformitat

Der Vermieter ist allein verantwortlich fur samtliche steuerlichen (Umsatzsteuer, Ertragsteuer, CFE, CVAE) und sozialrechtlichen Verpflichtungen, die sich aus seinen Mieteinnahmen ergeben. Maloc ubermittelt die erforderlichen Daten gemaess ihren gesetzlichen Verpflichtungen an die Steuerbehorden, insbesondere gemaess der Richtlinie (EU) 2021/514 (DAC7), umgesetzt in Artikel 1649 ter A ff. des franzosischen Steuergesetzbuches (Code general des impots).

7.13. Besondere Pflichten fur Concierge-Dienste

7.13.1. Der Concierge-Dienst handelt als Bevollmachtigter des auftraggebenden Eigentumers und ubernimmt gesamtschuldnerisch mit diesem samtliche in diesem Artikel 7 vorgesehenen Verpflichtungen.

7.13.2. Der Concierge-Dienst muss Maloc fur jedes verwaltete Fahrzeug ein vom auftraggebenden Eigentumer unterzeichnetes Verwaltungsmandat vorlegen, das Folgendes festlegt:

  • Die ausdruckliche Genehmigung zur entgeltlichen Vermietung an Dritte;
  • Die Dauer des Mandats;
  • Die dem Concierge-Dienst erteilten Vollmachten (Preisfestsetzung, Annahme von Buchungen, Unterzeichnung des Mietvertrags).

7.13.3. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen einem Mieter und dem Concierge-Dienst in Bezug auf ein von ihm verwaltetes Fahrzeug ist Maloc berechtigt, gesamtschuldnerisch gegen den Concierge-Dienst und den auftraggebenden Eigentumer vorzugehen, sofern der Rechtsstreit mit dem diesem gehorenden Fahrzeug zusammenhangt.

7.13.4. Der Concierge-Dienst verpflichtet sich, den Versicherungsschutz der verwalteten Fahrzeuge aufrechtzuerhalten und auf erste Anforderung von Maloc die Gultigkeit der Versicherungen nachzuweisen, die jedes verwaltete Fahrzeug abdecken.


Artikel 8 — PFLICHTEN DER MIETER

8.1. Sorgfaltiger Umgang mit dem Fahrzeug. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschaftsmannes zu nutzen, unter strikter Einhaltung seiner bestimmungsgemassen Verwendung und der Strassenverkehrsordnung.

8.2. Gultiger Fuhrerschein. Der Mieter gewahrleistet, wahrend der gesamten Mietdauer im Besitz eines gultigen Fuhrerscheins der dem gemieteten Fahrzeug entsprechenden Klasse zu sein, der seit mindestens zwei (2) Jahren ausgestellt ist.

8.3. Ruckgabe des Fahrzeugs. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Ort in dem Zustand zuruckzugeben, in dem er es gemaess dem Zustandsprotokoll beim Check-in erhalten hat, mit dem ursprunglichen Kraftstoffstand.

8.4. Meldung von Vorfallen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter und Maloc unverzuglich jeden Unfall, Diebstahl, Schaden oder Vorfall zu melden, der wahrend der Mietzeit am Fahrzeug eingetreten ist, und in jedem Fall innerhalb von maximal vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Ereignis.

8.5. Fahrpflichten. Dem Mieter ist es untersagt:

  • a) Unter dem Einfluss von Alkohol, Betaubungsmitteln oder anderen die Fahrfahigkeit beeintrachtigenden Substanzen zu fahren;
  • b) Einer vom Vermieter nicht gemeldeten und nicht genehmigten Person das Fahren des Fahrzeugs zu gestatten;
  • c) Das Fahrzeug unterzuvermieten oder dessen Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich einem Dritten zu uberlassen;
  • d) Das Fahrzeug fur nicht genehmigte gewerbliche Zwecke zu nutzen (Mietwagen mit Fahrer, Lieferdienst usw.);
  • e) Das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters uber die Plattform ausserhalb des in der Anzeige genannten genehmigten Gebiets zu verbringen;
  • f) Das Fahrzeug fur Wettbewerbe, Geschwindigkeitsprufungen oder sportliche Nutzung einzusetzen.

8.6. Zahlung von Bussgeldern. Der Mieter ist allein verantwortlich fur Bussgelder, Verwarnungen und Verkehrsverstossse, die wahrend der Mietdauer begangen werden.

8.7. Umgehungsverbot. Dem Mieter ist es untersagt, das Zahlungssystem der Plattform fur uber Maloc initiierte Vermietungen zu umgehen.

8.8. Vorvertragliche Information. Gemaess Artikel L. 111-1 des franzosischen Verbrauchergesetzbuches stellt Maloc dem Mieter vor jeder Buchungsbestatigung vollstandige vorvertragliche Informationen uber die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung (Fahrzeug, Daten, Mietbedingungen, Gesamtpreis inkl. Steuern, Kaution, Stornierungsbedingungen, Kontaktdaten des gewerblichen Vermieters) zur Verfugung.


Artikel 9 — BEWERTUNGSSYSTEM

9.1. Gegenseitige Bewertung. Nach Abschluss jeder Vermietung konnen der Vermieter und der Mieter einander eine Bewertung auf einer Skala von funf (5) und einen Kommentar uber die Plattform hinterlassen. Die Bewertung ist gegenseitig: Die Bewertung des Vermieters wird erst nach Abgabe der Bewertung durch den Mieter veroffentlicht oder nach Ablauf einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach dem Check-out.

9.2. Verifizierte Bewertungen. Gemaess Artikel L. 111-7-2 des franzosischen Verbrauchergesetzbuches in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 (Omnibus) sind alle auf der Plattform veroffentlichten Bewertungen an eine verifizierte Vermietung gebunden. Nur Nutzer, die tatsachlich eine Vermietung durchgefuhrt haben, konnen eine Bewertung abgeben. Das Veroffentlichungsdatum und der entsprechende Mietzeitraum werden angegeben.

9.3. Inhalt der Bewertungen. Bewertungen mussen in gutem Glauben verfasst sein und durfen nicht enthalten:

  • a) Verleumderische, beleidigende, rassistische, diskriminierende oder die Menschenwurde verletzende Ausserungen;
  • b) Personlich identifizierbare Informationen uber die andere Partei;
  • c) Werbeinhalte, Hyperlinks oder Reklame;
  • d) Offensichtlich falsche oder schadigungsabsichtliche Informationen.

9.4. Moderation. Maloc behalt sich das Recht vor, jede Bewertung zu entfernen, die nicht den Bedingungen von Artikel 9.3 entspricht, nach Benachrichtigung des betroffenen Nutzers.

9.5. Recht auf Erwiderung. Jeder Nutzer, der eine Bewertung erhalten hat, kann innerhalb von dreissig (30) Tagen nach deren Veroffentlichung offentlich darauf antworten.

9.6. Frist fur Bewertungsbeschwerden. Jeder Nutzer, der der Ansicht ist, dass eine Bewertung gegen die vorliegenden NB verstoesst, kann diese innerhalb von sechzig (60) Tagen nach ihrer Veroffentlichung bei Maloc melden. Diese Frist wurde festgelegt, um dem Nutzer die wirksame Ausubung seines Anfechtungsrechts zu ermoglichen, ohne dass die Frist so kurz ist, dass sie eine missbrachliche Klausel darstellt.

9.7. Auswirkungen auf das Konto. Eine unzureichende Durchschnittsbewertung oder ein Verhalten, das gegen die vorliegenden NB verstoesst, kann zu den in Artikel 16 der vorliegenden NB vorgesehenen Massnahmen fuhren.


Artikel 10 — VON NUTZERN ERSTELLTE INHALTE

10.1. Verantwortung fur Inhalte. Der Nutzer ist allein verantwortlich fur die Nutzerinhalte, die er auf der Plattform veroffentlicht.

10.2. An Maloc erteilte Lizenz. Mit der Veroffentlichung von Nutzerinhalten erteilt der Nutzer Maloc eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, unterlizenzierbare und an mit Maloc verbundene Dritte ubertragbare Lizenz, ausschliesslich fur folgende Zwecke:

  • a) Den Betrieb der Plattform und die Erbringung der Dienste von Maloc;
  • b) Die Werbung fur die Plattform;
  • c) Die Verbesserung der Dienste.

10.3. Dauer der Lizenz. Die Lizenz endet mit der Loschung des Nutzerinhalts oder der Schliessung des Kontos, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

10.4. Gewahrleistungen des Nutzers. Der Nutzer gewahrleistet gegenuber Maloc, dass seine Nutzerinhalte nicht die Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltende Gesetze verstossen.

10.5. Meldung rechtswidriger Inhalte. Gemaess Artikel 16 des DSA und Artikel 6 I 5° der LCEN kann jeder Nutzer oder Dritte rechtswidrige Nutzerinhalte uber die Meldefunktion der Plattform oder per E-Mail an contact@maloc.life melden. Maloc bearbeitet Meldungen unverzuglich.

10.6. Verbotene Inhalte. Es ist strengstens verboten, auf der Plattform Inhalte zu veroffentlichen, die Rechte Dritter verletzen, die Privatsphare verletzen, zu Diskriminierung oder Hass aufstacheln, Schadsoftware enthalten oder irrefuhrende kommerzielle Informationen beinhalten.


Artikel 11 — GEISTIGES EIGENTUM VON MALOC

11.1. Eigentum an Rechten. Die Plattform, ihre Architektur, ihr Design, ihre Funktionen, ihr Quellcode, ihre Datenbanken, ihre Marken, Logos und Firmenbezeichnungen sind ausschliessliches Eigentum von Maloc oder ihrer Lizenzgeber. Sie sind durch das Urheberrecht (Artikel L. 111-1 ff. des franzosischen Gesetzes uber das geistige Eigentum) und das Markenrecht (Artikel L. 711-1 ff. desselben Gesetzes) geschutzt.

11.2. Nutzungslizenz fur Nutzer. Maloc gewahrt dem Nutzer eine personliche, nicht-exklusive, nicht ubertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung der Plattform, die ausschliesslich auf die Dienste gemaess den vorliegenden NB beschrankt ist.

11.3. Verbote. Es ist strengstens verboten, die Plattform ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Maloc zu vervielfaltigen, zu kopieren, zu verbreiten, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Die Datenextraktion (Scraping) ist ausdrucklich verboten.


Artikel 12 — NACHRICHTENSYSTEM UND KOMMUNIKATION

12.1. Integriertes Nachrichtensystem. Die Plattform stellt den Nutzern einen internen Nachrichtendienst zur Verfugung, um den Austausch zwischen Vermietern und Mietern im Rahmen von Buchungen zu erleichtern.

12.2. Zweck der Kommunikation. Die Kommunikation uber den internen Nachrichtendienst muss auf den fur die Vorbereitung und Durchfuhrung der Vermietung strikt notwendigen Austausch beschrankt sein.

12.3. Verbote im Nachrichtensystem. Es ist verboten, den internen Nachrichtendienst zu nutzen, um Transaktionen ausserhalb der Plattform vorzuschlagen, Informationen zur Umgehung des Zahlungssystems zu ubermitteln, unaufgeforderte Werbebotschaften zu versenden oder einen anderen Nutzer zu belastigen.

12.4. Aufbewahrung der Nachrichten. Maloc bewahrt die uber den internen Nachrichtendienst ausgetauschten Nachrichten gemaess der Datenschutzrichtlinie auf. Diese Nachrichten konnen im Streitfall als Beweismittel verwendet werden und sind den Justizbehorden auf Anforderung zuganglich.


Artikel 13 — ABWERBUNGSVERBOTSKLAUSEL

13.1. Verbot der Plattformumgehung. Es ist dem Vermieter und dem Mieter ausdrucklich verboten, unmittelbar untereinander, ohne Nutzung der Plattform Maloc und ihres Zahlungssystems, eine Miettransaktion abzuschliessen, die ein auf der Plattform prasentiertes Fahrzeug betrifft oder Parteien umfasst, die uber die Plattform miteinander in Kontakt getreten sind.

13.2. Dauer des Verbots. Dieses Verbot gilt wahrend der gesamten Nutzungsdauer der Plattform und fur einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab der letzten Vermittlung zwischen dem Vermieter und dem Mieter uber die Plattform.

13.3. Vertragsstrafe fur Abwerbung. Jeder Verstoss gegen das in diesem Artikel vorgesehene Verbot verpflichtet den Zuwiderhandelnden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Hohe des Dreifachen (3-fachen) der Provision, die Maloc fur die betreffende Transaktion geschuldet worden ware, mit einem Mindestbetrag von funfhundert (500) Euro pro festgestellter Transaktion, gemaess Artikel 1231-5 des franzosischen Zivilgesetzbuches. Diese Vertragsstrafe schliesst den Anspruch auf Ersatz weiterer Schaden nicht aus.

13.4. Nachweis des Verstosses. Maloc kann den Verstoss mit allen Mitteln nachweisen, insbesondere durch Austausche im internen Nachrichtensystem, Buchungsdaten oder jedes andere ubereinstimmende Indiz.


Artikel 14 — EINBEHALTUNG VON GELDERN UND TREUHANDVERWAHRUNG

14.1. Vorsorgliches Einbehaltungsrecht. Im Falle eines erklarten Rechtsstreits zwischen einem Vermieter und einem Mieter behalt sich Maloc das Recht vor, die der streitigen Transaktion entsprechenden Gelder (Mietpreis, Servicegebuhren, Kaution) vorlaufig uber Stripe treuhiinderisch einzubehalten, bis der Rechtsstreit beigelegt ist. Diese vorsorgliche Massnahme stellt keine Sanktion dar, sondern dient dem Schutz der Interessen der Parteien.

14.2. Dauer der Treuhandverwahrung. Die Treuhandverwahrung endet nach Abschluss des internen Mediationsverfahrens oder nach Beendigung des Rechtsstreits durch eine rechtskraftige gerichtliche Entscheidung.

14.3. Einbehaltungsrecht von Maloc. Maloc hat ein Einbehaltungsrecht an den dem Vermieter geschuldeten Geldern im Falle eines nachgewiesenen Verstosses des Vermieters gegen seine vertraglichen Verpflichtungen (fehlende Versicherung, nicht entschadigte Schaden des Mieters, schuldhafte Stornierung, Vertragsstrafe fur Abwerbung). Dieses Einbehaltungsrecht wird im Rahmen des festgestellten Schadens ausgeubt.

14.4. Auszahlung nach Beilegung. Nach Abschluss des Streitbeilegungsverfahrens werden die Gelder an die Partei ausgezahlt, zu deren Gunsten die Entscheidung ergangen ist, nach Abzug der aufgrund von Vertragsstrafen oder geschuldeten Entschadigungen einbehaltenen Betrage.


Artikel 15 — BEWEISVEREINBARUNG

15.1. Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass die Informationssysteme von Maloc das zwischen den Parteien vereinbarte Beweismittel darstellen, gemaess Artikel 1366 des franzosischen Zivilgesetzbuches.

15.2. Die folgenden Elemente gelten bis zum Beweis des Gegenteils durch den Nutzer als zuverlassig und beweiskraftig:

  • a) Server-Logs und Systemaufzeichnungen von Maloc;
  • b) Automatische Zeitstempel (UTC) von Ereignissen auf der Plattform;
  • c) GPS-Daten und Geolokalisierungs-Metadaten, die den Fotos der Zustandsfeststellung zugeordnet sind;
  • d) Fotos des Check-ins und des Check-outs, die uber die Maloc-Anwendung erstellt wurden, automatisch mit Zeitstempel und Geolokalisierung versehen;
  • e) Elektronische Buchungsbestatigungen, Transaktions-E-Mails und Push-Benachrichtigungen, die von Maloc versendet werden;
  • f) Nachrichten, die uber den internen Nachrichtendienst der Plattform ausgetauscht werden;
  • g) Elektronische Signaturen, die auf Dokumenten uber die Plattform angebracht werden.

15.3. Die elektronische Signatur der uber die Plattform erstellten Dokumente, insbesondere des Mietvertrags, hat denselben rechtlichen Wert wie eine handschriftliche Unterschrift, gemaess Artikel 1367 des franzosischen Zivilgesetzbuches und der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS).

15.4. Der Nutzer erkennt an, dass uber die Plattform ubermittelte E-Mails Schriftstucke im Sinne von Artikel 1369 des franzosischen Zivilgesetzbuches darstellen.


Artikel 16 — SANKTIONEN

16.1. Verwarnung. Im Falle eines ersten geringfugigen Verstosses kann Maloc dem Nutzer per E-Mail eine Verwarnung erteilen, in der die Art des Verstosses angegeben und der Nutzer aufgefordert wird, diesen innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden zu beheben.

16.2. Vorubergehende Sperrung. Im Falle eines Verstosses gegen die vorliegenden NB oder die AVB, eines schwerwiegenden Fehlverhaltens, missbrauchlichen Verhaltens oder Betrugsverdachts kann Maloc das Konto des Nutzers vorubergehend sperren. Die Sperrung wird per E-Mail unter Angabe der Grunde mitgeteilt.

16.3. Sofortige Kundigung des Vermieterkontos. Ohne Vorankundigung oder Entschadigung kann Maloc das Konto eines Vermieters in folgenden Fallen sofort kundigen:

  • a) Loschung aus dem RCS oder erklarte Geschaftseinstellung;
  • b) Eroffnung eines Insolvenzverfahrens (Schutzverfahren, Sanierungsverfahren, Liquidationsverfahren);
  • c) Fehlende Versicherung: Ablauf der Versicherungsbescheinigungen ohne Erneuerung innerhalb von acht (8) Tagen;
  • d) Rechtskraftige strafrechtliche Verurteilung des gesetzlichen Vertreters wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Vermietungstatigkeit oder die die geschaftliche Ehrlichkeit beeintrachtigt;
  • e) Schwerwiegender und wiederholter Verstoss gegen die in den vorliegenden NB vorgesehenen Verpflichtungen;
  • f) Nachgewiesener Identitatsbetrug oder Vorlage gefaelschter Dokumente.

16.4. Dauerhafter Ausschluss von Mietern. Situationen, die einen dauerhaften Ausschluss rechtfertigen, umfassen insbesondere:

  • a) Identitatsbetrug oder Vorlage gefalschter Dokumente;
  • b) Veroffentlichung falscher Bewertungen;
  • c) Wiederholte Umgehung des Zahlungssystems;
  • d) Gewalt oder Belastigung gegenuber anderen Nutzern;
  • e) Anerkanntes Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss;
  • f) Nichtruckgabe des Fahrzeugs oder Unterschlagung.

16.5. Meldung an die Behorden. Maloc behalt sich das Recht vor, den zustandigen Justiz- oder Verwaltungsbehorden jedes Verhalten zu melden, das eine Straftat darstellen konnte, gemaess Artikel 40 der franzosischen Strafprozessordnung (Code de procedure penale) und Artikel 6 I 7° der LCEN.

16.6. Internes Widerspruchsrecht. Gemaess Artikel 17 der DSA-Verordnung kann jeder Nutzer, der Gegenstand einer Sperr- oder Ausschlussmassnahme ist, diese Entscheidung innerhalb von dreissig (30) Tagen nach der Mitteilung anfechten, indem er eine begrundete E-Mail an contact@maloc.life sendet. Maloc pruft den Widerspruch und teilt ihre Entscheidung innerhalb von funfzehn (15) Werktagen mit.

16.7. Vorsorgliche Massnahmen. In dringenden Fallen, insbesondere wenn ein Nutzer eine unmittelbare Gefahr fur andere Nutzer oder die Sicherheit von Personen darstellt, kann Maloc unverzuglich vorsorgliche Massnahmen ergreifen, ohne Vorankundigung, und den Nutzer nachtraglich benachrichtigen.


Artikel 17 — HAFTUNG VON MALOC

17.1. Haftung beschrankt auf die Vermittlereigenschaft. Maloc handelt ausschliesslich als technischer Vermittler und Plattformbetreiber. Sie kann nicht fur Schaden haftbar gemacht werden, die unmittelbar aus der Erfullung oder Nichterfullung der zwischen Vermietern und Mietern geschlossenen Mietvertrage resultieren.

17.2. Haftungsausschluss fur Fahrzeuge. Maloc garantiert weder die Konformitat, Qualitat, Sicherheit oder Verfugbarkeit der zur Vermietung angebotenen Fahrzeuge noch die Richtigkeit der von den Vermietern in ihren Anzeigen veroffentlichten Informationen.

17.3. Haftungsbeschrankung. Im Rahmen des geltenden Rechts ist die Haftung von Maloc im Rahmen der vorliegenden NB und der AVB auf den Betrag der fur die betreffende Transaktion erhaltenen Provision beschrankt. Diese Beschrankung gilt nicht:

  • a) Bei Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit von Maloc;
  • b) Bei Personenschaden;
  • c) Bei einer Maloc zuzurechnenden Datenschutzverletzung.

17.4. Hohere Gewalt. Maloc kann nicht fur etwaige Versaumnisse haftbar gemacht werden, die auf hohere Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des franzosischen Zivilgesetzbuches zuruckzufuhren sind.


Artikel 18 — VERTRAGSABTRETUNG

18.1. Maloc behalt sich das Recht vor, die vorliegenden NB und samtliche daraus resultierenden Rechte und Pflichten an jeden Drittenerwerberbr ihres gesamten oder teilweisen Geschafts oder Handelsvermogens abzutreten, insbesondere im Rahmen einer Fusion, Ubernahme, Vermogensubertragung oder Umstrukturierung. In diesem Fall ist der Erwerber an die vorliegenden NB und die Datenschutzrichtlinie gebunden.

18.2. Die Nutzer werden per E-Mail innerhalb von dreissig (30) Tagen vor dem Wirksamwerden uber die Abtretung informiert. Im Falle einer Ablehnung konnen Mieter als Verbraucher ihr Konto innerhalb von dreissig (30) Tagen nach der Benachrichtigung kostenlos kundigen.

18.3. Vermieter konnen die aus den vorliegenden NB resultierenden Rechte und Pflichten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Maloc abtreten.


Artikel 19 — SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

19.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer wird durch die Datenschutzrichtlinie von Maloc geregelt, die auf der Plattform zugaenglich ist und ein separates Vertragsdokument darstellt.

19.2. Maloc handelt als Verantwortlicher fur die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer im Sinne der DSGVO. Vermieter handeln als Verantwortliche fur die Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Kunden im Rahmen ihrer eigenen Tatigkeiten.


Artikel 20 — COOKIES

20.1. Maloc verwendet Cookies und Tracker auf der Plattform gemaess den Empfehlungen der CNIL (franzosische Datenschutzbehorde) vom 17. September 2020 und Artikel 82 des franzosischen Datenschutzgesetzes (loi Informatique et Libertes).

20.2. Nur fur den Betrieb der Plattform strikt notwendige Cookies werden ohne vorherige Einwilligung des Nutzers gesetzt. Andere Cookies (analytisch, Marketing) erfordern die ausdruckliche und vorherige Einwilligung des Nutzers, die jederzeit ebenso einfach widerrufen werden kann, wie sie erteilt wurde.


Artikel 21 — VERBRAUCHERMEDIATION

21.1. Vorherige Beschwerde. Vor Inanspruchnahme der Mediation wird der Nutzer gebeten, seine Beschwerde per E-Mail an contact@maloc.life an Maloc zu richten. Maloc verpflichtet sich, innerhalb von dreissig (30) Tagen zu antworten.

21.2. Verbrauchermediator. Gemaess den Artikeln L. 611-1 ff. des franzosischen Verbrauchergesetzbuches in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU und Artikel L. 616-1 desselben Gesetzes hat Maloc einen von der Kommission zur Bewertung und Kontrolle der Verbrauchermediation (CECMC) akkreditierten Verbrauchermediator benannt, der fur Mieter als Verbraucher kostenlos uber die Seite https://maloc.fr/mediation erreichbar ist.

21.3. Europaische OS-Plattform. Gemaess der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 konnen Verbraucher auch die Online-Streitbeilegungsplattform (OS) der Europaischen Kommission nutzen, die unter folgender Adresse erreichbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

21.4. Kostenfreiheit fur den Mieter. Die Verbrauchermediation ist fur den Mieter kostenlos.

21.5. Nichtanwendbarkeit auf Vermieter. Die Verbrauchermediation gilt nicht fur Vermieter, die in gewerblicher Eigenschaft handeln. Streitigkeiten zwischen Maloc und Vermietern unterliegen der Zustandigkeit der zustandigen Handelsgerichte.


Artikel 22 — ANDERUNG DER NB

22.1. Anderungsrecht. Maloc behalt sich das Recht vor, die vorliegenden NB jederzeit zu andern, insbesondere um sie an gesetzliche und regulatorische Entwicklungen, neue Plattformfunktionen oder neue Branchenpraktiken anzupassen.

22.2. Vorherige Mitteilung. Bei jeder wesentlichen Anderung der NB (Zugangsbedingungen, Nutzerpflichten, finanzielle Bedingungen, Haftungsregelung, Sanktionen) benachrichtigt Maloc die Nutzer per E-Mail mindestens dreissig (30) Tage vor dem Inkrafttreten der Anderungen.

22.3. Unwesentliche Anderungen. Unwesentliche Anderungen (typografische Korrekturen, Aktualisierungen von Rechtsverweisen, redaktionelle Klarstellungen, die Rechte und Pflichten nicht beruhren) konnen ohne Vorankundigung vorgenommen werden und treten mit ihrer Veroffentlichung in Kraft.

22.4. Kundigungsrecht. Im Falle der Ablehnung der neuen NB kann der Nutzer sein Konto kostenlos vor dem Inkrafttreten der Anderungen kundigen, indem er eine E-Mail an contact@maloc.life sendet.

22.5. Annahme durch Nutzung. Die Nutzung der Plattform nach dem Inkrafttreten der neuen NB gilt als endgultige Annahme.

22.6. Archivierung. Aufeinander folgende Fassungen der NB werden von Maloc archiviert und sind den Nutzern auf Anfrage zuganglich.


Artikel 23 — WIDERRUFSRECHT

23.1. Gemaess Artikel L. 221-28, 12° des franzosischen Verbrauchergesetzbuches gilt das vierzehntaegige (14-taegige) Widerrufsrecht gemaess Artikel L. 221-18 desselben Gesetzes nicht fur Fahrzeugmietvertrage, die ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Ausfuhrungszeitraum vorsehen.

23.2. Begrundung des Ausschlusses. Der Ausschluss des Widerrufsrechts ist durch die Art der Leistung selbst gerechtfertigt: Die Buchung eines Fahrzeugs fur bestimmte Daten macht die Leistung fur andere potenzielle Mieter nicht verfugbar, was dem Vermieter einen sicheren wirtschaftlichen Schaden zufugt, wenn der Mieter innerhalb von vierzehn Tagen frei widerrufen konnte. Dieser Ausschluss entspricht der ratio legis des europaischen Gesetzgebers und wurde von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europaischen Union bestatigt.

23.3. Die anwendbaren Stornierungsbedingungen sind die in den AVB festgelegten.

23.4. Das von Vermietern abgeschlossene Pro-Tarif-Abonnement profitiert hingegen vom gesetzlichen Widerrufsrecht von vierzehn (14) Tagen ab dem Abschlussdatum, es sei denn, die Leistung wurde vor Ablauf dieser Frist mit ausdrucklicher Zustimmung des Vermieters vollstandig erbracht.

23.5. Keine Schiedsklausel. Gemaess Artikel 2061 des franzosischen Zivilgesetzbuches ist in den vorliegenden NB fur Mieter, die als Verbraucher handeln, keine Schiedsklausel (zwingende Schiedsvereinbarung) vorgesehen. Es gelten ausschliesslich die in den vorliegenden NB genannten Rechtsmittel (Verbrauchermediation, OS-Plattform, zustandige Gerichte).


Artikel 24 — ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

24.1. Anwendbares Recht. Die vorliegenden NB unterliegen dem franzosischen Recht.

24.2. Gerichtsstand — Mieter. Im Falle eines Rechtsstreits uber die vorliegenden NB zwischen Maloc und einem Mieter als Verbraucher und in Ermangelung einer gutlichen Einigung wird der Rechtsstreit den zustandigen Gerichten gemaess den verbraucherschutzenden ortlichen Zustandigkeitsregeln von Artikel R. 631-3 des franzosischen Verbrauchergesetzbuches (Gericht am Wohnsitz des Verbrauchers) vorgelegt.

24.3. Gerichtsstand — Vermieter. Im Falle eines Rechtsstreits uber die vorliegenden NB zwischen Maloc und einem Vermieter (Gewerbetreibender) wird der Rechtsstreit der ausschliesslichen Zustandigkeit des Handelsgerichts Paris (Tribunal de Commerce de Paris) unterworfen, gemaess Artikel 48 der franzosischen Zivilprozessordnung (Code de procedure civile). Die Parteien erkennen ausdrucklich die Gultigkeit dieser Gerichtsstandsklausel an, da beide Parteien in gewerblicher Eigenschaft handeln.


Artikel 25 — SCHLUSSBESTIMMUNGEN

25.1. Kein Verzicht. Die Nichtausubung einer Bestimmung der vorliegenden NB durch Maloc zu einem bestimmten Zeitpunkt ist nicht als Verzicht auf die spatere Geltendmachung dieser oder anderer Bestimmungen auszulegen.

25.2. Salvatorische Klausel. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden NB fur unwirksam erklart werden, behalten die ubrigen Bestimmungen ihre volle Gultigkeit und Wirksamkeit. Die fur nichtig erklarte Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die der ursprunglichen Absicht der Parteien so nahe wie moglich kommt.

25.3. Gesamtheit der Vereinbarung. Die vorliegenden NB, die AVB, die Datenschutzrichtlinie und gegebenenfalls der Mietvertrag stellen die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen Maloc und dem Nutzer dar.


Artikel 26 — KONTAKT

26.1. Fur alle Fragen zu den vorliegenden NB:

  • Per E-Mail: contact@maloc.life
  • Per Post: MALOC SASU, 15 quai aux fleurs, 75004 Paris

26.2. Fur alle Fragen zum Schutz personenbezogener Daten: dpo@maloc.life

26.3. Fur alle Beschwerden eines Vermieters bezuglich der von Maloc ergriffenen Massnahmen: contact@maloc.life (Betreff: "Vermieterbeschwerde — [Kontonummer]")


MALOC SASU — Nutzungsbedingungen — Version 2.0 vom 22. Marz 2026
Ersetzt und annulliert die Fassung vom 21. Marz 2026